Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Leistung | Höhe | Details |
---|---|---|
Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate) | mind. 85 % | der erstattungsfähigen Aufwendungen (inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) |
Inlays und Kunststofffüllungen | 85 % | der erstattungsfähigen Aufwendungen (inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) |
Wurzel- und Parodontosebehandlung | 85 % | wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht |
Aufbissschienen (Knirscher-Schienen) |
85 % | wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht |
Akupunktur | 85 % | der Kosten für Akupunktur zur Schmerztherapie oder Anästhesie (im Rahmen der genannten Leistungen) |
Zahnprophylaxe | 85 % | insgesamt bis zu 85 EUR je Kalenderjahr (z. B. für professionelle Zahnreinigung) |
im ersten Kalenderjahr | maximal 1.000 EUR |
in den ersten zwei Kalenderjahren zusammen | maximal 2.000 EUR |
in den ersten drei Kalenderjahren zusammen | maximal 3.000 EUR |
in den ersten vier Kalenderjahren zusammen | maximal 4.000 EUR |
in den ersten fünf Kalenderjahren zusammen | maximal 5.000 EUR |
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