Alexander Klassen - Ihr Versicherungsmakler in Wolfsburg

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Hausbau / Rohbauschutz

Als Bauherr gut abgesichert.

BauleistungSie nehmen die Zukunft in die Hand und bauen Ihr Eigenheim. Als verantwortungsvoller Bauherr wissen Sie, dass gerade private Bauvorhaben lückenlos abgesichert werden müssen. Wir haben die passende Komplettlösung.

  

Bauleistungsversicherung

Als privater Bauherr sollten Sie die Bauleistungsversicherung in jedem Fall abschließen. Denn sie ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich wer von den Baubeteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.

Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt oder Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.

Versichert sind:

  • Die gesamten Neubauleistungen
  • Gelagerte Baustoffe und Bauteile
  • Schäden durch Bauunfälle
  • Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse
  • Schäden durch Unachtsamkeit der Bauhandwerker
  • Mutwillige Beschädigung durch Fremde

Feuerrohbauversicherung

Sicherheit bis zum Einzug: Mit dieser Versicherung sind Sie abgesichert, falls der Rohbau durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch Sturm/Hagel beschädigt wird. Der Versicherungsschutz endet erst mit der kompletten Fertigstellung des Hauses, spätestens aber zwei Jahre nach Baubeginn.

Automatisch mitversichert sind alle zur Errichtung des Hauses notwendigen und auf dem Baugrundstück gelagerten Baustoffe.

Bau­herren­haft­pflicht

Nicht abgedeckte Baugruben, provisorische Treppenkonstruktionen oder schlecht beleuchtetes Baumaterial auf dem Gehweg – eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen. Mit der Bauherren-Haft­pflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und genießen umfassenden Schutz, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen eines Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden – übrigens auch dann, wenn es darüber zum Rechtsstreit kommt.


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