• Kostenlose und objektive Beratung.
• Unterstützung im Schadensfall, wir sind bestens mit Handwerkern vor Ort vernetzt.
• Neu in 2024: Wobfinanz - Ersthilfe bei Wasserschaden
• Professioneller Kfz-Tarifvergleich mit Komplettservice.
Frage:
Durch andauernde Regenfälle ist mein Haus nass, ist das über meine Gebäudeversicherung versichert?
Antwort:
Das kommt darauf an: Wenn Sie den Baustein "Elementarschadenschutz" mit der Klausel Starkregen in ihrer Gebäudeversicherung haben, ihr Grundstück durch Starkregen komplett überschwemmt ist und das Wasser z.B. durch Tür- und Fensteröffnungen in das Haus "reinschwappt", haben Sie gute Chancen den Schaden bei Ihrer Versicherung geltend zu machen. Gleiches gilt für ausufernde Gewässer.
Kommt das Wasser allerdings durch steigendes Grundwasser und drückt durch die Bodenplatte oder durch die Wände in das Haus, ist der Schaden meines Wissens nach nicht versichert. Mir ist auch kein Versicherungsschutz bekannt, der solche Schäden versichert. Für die Versicherungsgesellschaften gilt so ein Schaden als Baumangel, Stichwort "Weiße Wanne".
Die vielen Wasserschäden an Gebäuden durch den Dauerregen im Winter 2023/2024 haben uns zum Nachdenken gebracht:
Ab sofort bieten wir unseren Kunden, die einen Wasserschaden erlitten und eine Gebäudeversicherung bei uns haben, eine Ersthilfe bei der Haustrocknung an. Egal, ob der Schaden versichert ist, oder nicht.
Ist der Schaden versichert, ist dieser Service für Sie komplett kostenlos. Wir übernehmen den Papierkram und rechnen mit der Versicherungsgesellschaft direkt ab.
Ist der Wasserschaden nicht versichert, geben wir unseren Kunden für jedes Jahr, in dem die Wohngebäudeversicherung von unserem Haus verwaltet wird, einen Treuenachlass von 10% pro Jahr auf den Ersthilfe-Service, bis maximal 100%.
Für diesen Service halten wir eine begrenzte Anzahl eigener, professioneller Bautrockner / Entfeuchter und bei Bedarf Heizlüfter bereit. Die Geräte werden von uns gebracht und wieder abgeholt, der Trocknungsprozess dokumentiert.
Die Allgemeinen Bedingungen für diesen Service finden Sie im Bereich "Service".
Aus aktuellem Anlass empfehlen wir Ihnen Ihr Kraftfahrzeug vor dem Verkauf immer selbst abzumelden.
Wenn der Käufer das Kfz nicht wie versprochen abmeldet, haben Sie erhebliche finanzielle Nachteile, bis hin zu einer möglichen Hochstufung bei Ihrer Versicherung nach einem Schadensfall.
Es gibt keine Möglichkeit ein Kfz ohne die Zulassungsbescheinigung und ohne Kennzeichen abzumelden. Nicht über die Zulassungsstelle, die Versicherung, den Zoll, die Polizei, gar nicht. Eine Zwangsabmeldung ist ein langwieriger und u.U. teurer Prozess.
Bitte verkaufen Sie kein Kfz ohne einen Kaufvertrag und lassen Sie sich immer den Ausweis des Käufers zeigen.
Bitte bleiben Sie während der Probefahrt mit im Auto:
"Wird das Fahrzeug nach einer Probefahrt nicht zurückgegeben und damit unterschlagen, darf der neue Käufer das Fahrzeug behalten (Az. V ZR 8/19)" Quelle: ADAC
Für den Käufer hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Kurzzeitkennzeichen (bis zu 5 Tage) geschaffen. Mit diesen Kurzzeitkennzeichen kann der Käufer das gekaufte Kfz mitnehmen.
Leasing, bei uns in der Volkswagen Stadt Wolfsburg meist über die HDI Versicherung, kann eine Zeitlang eine gute, günstige und passende Möglichkeit sein, ein schönes, neues Auto zu fahren.
Die Vorteile sind eine feste monatliche Rate und "fast" keine Sorgen. Aber irgendwann kommt dann doch der Wunsch nach dem eigenen Fahrzeug. Doch was ist mit der Versicherung? Fragen wie: Sind meine "Prozente" noch da? Können diese angerechnet werden? Fange ich wieder bei "Null" an?
Wir haben uns seit über zwanzig Jahren auf Kfz-Versicherungen spezialisiert und können Ihnen diese Fragen beantworten. Es gibt Möglichkeiten, ihren Leasingzeitraum in "Prozente" umzuwandeln. Da, wo andere Vergleichsportale und Direktversicherer aufhören, fangen wir erst an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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