Alexander Klassen - Ihr Versicherungsmakler in Wolfsburg

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Trocknungsservice - AGB

Ersthilfe Trocknungsservice - die AGB

§1 Unsere Leistung - Haftungsausschluss

1) Der Ersthilfe-Trocknungsservice ist eine freiwilige Leistung der Wobfinanz für unsere Kunden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diesen Service.

2) Wir garantieren nicht die fachgerechte Durchtrockung des Hauses. Wir bringen den Trockner, nehmen diesen in Betrieb und holen ihn nach der vereinbarten Zeit wieder ab. Das ist unsere Leistung.

§2 Einsatzgebiet

1) Wir bieten den Service in einem Umkreis von 20 km um unser Büro in der Tischlerstraße in Wolfsburg an.

§3 Kosten und Mietdauer

1) Die normale Grundmiete unseres Service beträgt 300,-€ pro Woche inkl. Anlieferung, Inbetriebnahme und Abholung. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Woche. Die maximale Mietdauer bei nicht versicherten Schäden 2 Wochen, bei versicherten Schäden nach Bedarf.

§4 Voraussetzungen für den Ersthilfe-Service

1) Voraussetzung für den Trocknungsservice ist ein erlittener Wasserschaden in einem dauerhaft bewohnten Haus und eine Wohngebäudeversicherung die wir vermittelt haben, egal bei welcher Gesellschaft.

§5 Obliegenheiten des Geschädigten

1) Der Stromanschluss mit einer elektrischen Absicherung von mindestens 10A pro Trockner ist durch den Versicherungsnehmer zu stellen. Bei nicht versicherten Schäden trägt der Versicherungsnehmer die Stromkosten selbst.

2) Der Kondenswasserbehälter ist täglich durch den Versicherungsnehmer zu leeren.

§6 Abrechnung und Treuenachlass

1) Bei versicherten Schäden rechnen wir direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab und lassen den Trockner so lange wie nötig stehen. Bei versicherten Schäden gibt es keinen Sondernachlass.

2) Bei nicht versicherten oder nicht bezahlten (z.B. durch eine hohe Selbstbeteiligung) Wasserschäden geben wir unseren Kunden einen Sondernachlass der sich nach der Dauer der Wohngebäudeversicherung, die über uns besteht, richtet. Pro vollem Kalenderjahr Dauer gewähren wir einen Treuenachlass von 10% auf die Grundmiete.

Beispiel bei nicht versicherten Schäden:

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung besteht seit 3 Jahren und wird durch uns verwaltet. Wir geben unseren Kunden 30% Treuenachlass auf den Service.

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung besteht seit 10 Jahren und wird durch uns verwaltet. Wir gewähren 100% Nachlass. Das bedeutet, dieser Service ist für unsere treuen Kunden für 2 Wochen komplett kostenlos.

3) Bei nicht versicherten Wasserschäden ist die maximale Dauer eines Trocknereinsatzes zu den o.g. Sonderkonditionen auf 2 Wochen begrenzt. Bei längerer Nutzung fällt die o.g. volle Miete an. Der Mindestmietzeitraum beträgt 1 Woche. Wir behalten uns vor, den Zeitraum im eigenen Ermessen zu den vergünstigen Konditionen zu verlängern.

§7 Kaution

1) Die Kaution beträgt 200€ in Bar.

§8 Dokumentation des Trocknungsvorgangs

1) Der Trocknungsvorgang wird durch uns am Anfang und am Ende durch Hygrometer, Wand-Feuchtigkeitsmesser und Fotos dokumentiert. Unsere Geräte sind nicht geeicht und dienen der Ersteinschätzung des Trocknungserfolges.

§9 Sonstiges

1) Für diesen Service gilt die Kleinunternehmenregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), in der Rechnung ist die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen, das bedeutet Sie als Kunde müssen diese auch nicht bezahlen.

Gerichtsstand ist Wolfsburg.

05.01.2024 Alexander Klassen, Wobfinanz Wolfsburg